- Rote Listen
- Rote Listen,nach dem Vorbild der »Red Data Books« der IUCN (seit 1966) erarbeitete Zusammenstellung ausgestorbener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Die Listen werden sowohl für die gesamte Bundesrepublik Deutschland (erstmals 1977) als auch regional, in der Regel für Bundesländer, aufgestellt und bei Bedarf aktualisiert und um neue Pflanzen- und Tiergruppen ergänzt. Rote Listen sind wichtige politische und planerische Entscheidungshilfen nicht nur für den Artenschutz, sondern auch für die Durchsetzung sämtlicher Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, besitzen aber keine Rechtsverbindlichkeit im Sinne des gesetzlichen Schutzes (Bundesartenschutzverordnung).Die Rote Liste enthält nach Gefährdungsgraden verschiedene Kategorien: 0 = ausgestorbene oder verschollene Arten; 1 = vom Aussterben bedrohte Arten; 2 = stark gefährdete Arten; 3 = gefährdete Arten; (R) = extrem seltene Arten; (V) = Arten der Vorwarnliste. Diese Kategorien sind in Deutschland seit 1998 gültig. (Tabelle bedrohte Pflanzen und Tiere)R. L. der gefährdeten Tiere u. Pflanzen in der Bundesrep. Dtl., hg. v. J. Blab u. a. (41984);Zehn Jahre R. L. gefährdeter Tierarten in der Bundesrep. Dtl., hg. v. J. Blab: (1989);R. L. der gefährdeten Wirbeltiere in Dtl., hg. v. E. Nowak u. a. (1994);R. L. gefährdeter Pflanzen Dtl.s, hg. vom Bundesamt für Naturschutz (1996).
Universal-Lexikon. 2012.